PLANUNGEN

Während der Betrieb in der Tagesstätte im Jahre 1987 ohne besondere Vorkommnisse verlief, konnte sich die G.O.E einer neuen Aufgabe widmen, nämlich der Planung eines Wohnheims für 20 körperlich und/oder geistig behinderte Menschen.

Schon zu Beginn des Jahres 1987 legte man sich darauf fest, dieses Wohnheim entsprechend früheren Überlegungen auf der Wiese unterhalb des Öffentlichen Sozialhilfezentrums in der Ettersten zu errichten. Das Ö.S.H.Z erklärte sich bereit, dieses Gelände mittels eines Erbpachtvertrages zum symbolischen Franken zur Verfügung zu stellen.

Die Planung wurde dem bereits für die Gesellschaft tätigen Architekten Willems übertragen. Gemeinsam mit ihm und nach verschiedenen Besichtigungen und Gesprächen auch mit dem zuständigen Gemeinschaftsminister Grosch wurde ein Konzept für das Wohnheim erarbeitet.

Dieses sprengte den Rahmen der in den siebziger Jahren national festgelegten architektonischen Normen, welche eine beschränkte Anzahl Quadratmeter pro Person ( nur 8 m2 für die Appartements) vorsahen. Die G.O.E wollte den behinderten Menschen entsprechend ihrer Behinderung grosszügigen Wohnraum zur Verfügung stellen.

Daher wurde das Wohnheim als modernes Appartementhaus der besonderen Art mit 3 verschiedenen Wohnungsgrössen konzipiert, je nach den Anforderungen entsprechend der Behinderung. Die in zwei grossen Flügeln ebenerdig angelegten Wohnstudios -6 von 21 m2, 8 von 30 m2 und 6 von 40 m2 Grösse – umfassen jeweils einen Wohn- und Schlaftrakt sowie ein Badezimmer. Dabei kann die Toiletten- und Badeeinrichtung den Bedürfnissen der einzelnen Bewohner entsprechend angepasst werden. Die beiden grösseren Wohnungsmodelle umfassen ebenfalls eine Kochnische, die jedoch nur dort eingerichtet wird, wo der behinderte Mensch in der Lage ist, sich ihrer zu bedienen.

Auch die Unterbringung von Ehepaaren sollte möglich werden. Die Bauweise erlaubt die Zusammenfügung zweier Studios zu einer Wohnung.

Die bis in kleinste Einzelheiten den Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung angepasste Einrichtung hatte natürlich ihren Preis.

Das am 12. April 1989 bei der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereichte Vorprojekt wurde von dieser schon am 28. Juli 1989 genehmigt.

In der Zwischenzeit wurde die Königin um die Genehmigung ersucht, das Wohnheim “Königin-Fabiola-Haus” nennen zu dürfen. Diese Genehmigung wurde Mitte Mai erteilt.

ERSTE SCHWIERIGKEITEN

Das am 3. November 1989 eingereichte definitive Projekt wurde am 11. Mai 1990 von Herrn Minister Grosch genehmigt. Jetzt konnte die Ausschreibung des Rohbaus erfolgen. Allerdings vorzögerte sich wegen der Gemeinschaftswahlen im Herbst desselben Jahres die Erteilung des definitiven Subsidienversprechens, so dass auch dieses Bauprojekt wieder von Verzögerungen bedroht war.

Erst im Januar 1991 erfolgte die feste Subsidienzusage des nunmehr zuständigen Herrn Ministers Lambertz für den Rohbau. Doch mussten vor Baubeginn noch die Strasse In den Ettersten ausgebaut und die bekannte Abwässerkanalisation des Altenheimes umgeleitet werden, die quer über das Baugelände lief.

Dies ging relativ zügig vonstatten, so dass am 8. Oktober 1991 offiziell der erste Spatenstich getan werden konnte.

Nach Beginn der Bauarbeiten wurden alle Hoffnungen auf ein problemloses Voranschreiten zunichte gemacht, als sich im April 1992 die Existenz eines weiteren, nicht mehr bekannten Abwasserkanals der Altenheimes herausstellte, der quer über den linken Teil der langgestreckten Baustelle lief. Auch dieser musste aufgefangen werden, bevor der Rohbau fortgeführt werden konnte.

EINE WOHNSTÄTTE AM GARNSTOCK

In der Zwischenzeit entwickelten sich für verschiedene in der Tagesstätte betreute behinderte Menschen Notlagen, was ihre Unterbringung betraf. Durch Todesfälle und Krankheiten von Angehörigen sah die G.O.E sich gezwungen, den behinderten Menschen in einem an der Tagesstätte am Garnstock angegliederten provisorischen Wohnheim eine vorübergehende Unterkunft zu bieten.

Mit Hilfe der Stadt Eupen, die inzwischen Eigentümerin eines Grossteils des Garnstockkomplexes geworden war, wurde also in einem anderen Bereich des ehemaligen Klosters eine Wohnstätte für 6 Erwachsene eingerichtet. Zusätzlich wurden 2 Wohnplätze für Kurzaufnahmen von Menschen vorgesehen, deren Angehörige wegen Krankheit oder notwendiger Erholung die Betreuung zeitweise nicht gewährleisten konnten.

Dazu wurde Personal eingestellt und Mitte Januar 1992 der Wohnheimbetrieb am Garnstock aufgenommen und bis zum Bezug des Königin-Fabiola-Hauses fortgeführt.

Einen Teil seiner Arbeit investierte das neue Erzieherteam auch in die Vorbereitung der Wohnstrukturen des neuen Wohnheims.

EIN BAU MIT HINDERNISSEN

Nachdem der Rohbau in der Ettersten endlich stand, hoffte man auf eine schnelle Abwicklung der Bautätigkeit, die in insgesamt 14 Lose aufgeteilt war. Doch schon im Winter 1992/93 gab es Schwierigkeiten mit dem Dachdeckerbetrieb, wodurch erheblich Verzögerungen entstanden.

Die Jahre 1993 und 1994 vergingen letztlich mit einer regen Bautätigkeit, wobei die Erfahrungen aus der Wohngruppe am Garnstock mit in die Innenplanung einflossen.

Finanzielle Schwierigkeiten, die durch die lange Baudauer und unvorhersehbare, aber notwendige Mehrarbeiten hervorgerufen worden waren, konnten durch die Ausdehnung der Aufnahmekapazität des Königin- Fabiola-Hauses auf 24 Personen Bewältigt werden.

Zum Jahresende 1994 waren der rechte Flügel und der Mitteltrakt endlich bezugsfertig.

DER GESELLSCHAFTSZWECK IST ERFÜLLT

Am 17. Januar 1995 zogen die 6 behinderten Menschen aus der Wohnstätte am Garnstock in das Königin-Fabiola-Haus ein. Es blieb kaum Zeit zur Eingewöhnung, da am 1. Februar schon der erste neue Bewohner dazukam. Innerhalb weniger Monate stieg die Zahl der Bewohner auf 12 an.

Während im linken Flügel noch gebaut wurde, lief der Wohnbetrieb im rechten Flügel auf Hochtouren. Neues Personal wurde eingestellt. Einarbeiten war angesagt. Das Personal musste sich auf der verschiedenen Behinderungsarten einstellen und Förderprogramme aufstellen.

Die G.O.E hatte ihren Gesellschaftszweck erfüllt und für eine Rundumversorgung der behinderten Menschen sowohl in der Tagesbetreuung am Garnstock als auch in der Unterbringung abends und an Wochenenden gesorgt.

1995 stellte ein Jahr der Höhepunkte dar: Einsegnung des Köningin-Fabiola-Hauses am 17. Januar, offizielle Eröffnung am 13. Mai und Tag der Offenen Tür am 10. September.

Einen weiteren Höhepunkt für die G.o.E stellte der Besuch von Königin Fabiola am 10. Mais 2000 dar, die sich sichtlich beeindruckt zeigte von der Einrichtung und der im Haus gebotenen Betreuung.

Davon konnte sich auch die hiesige Bevölkerung an einem Tag der Offenen Tür am 10. September 2000 überzeugen.

In Absprache mit der Dienstelle für Personen mit Behinderung wurde die Zusammenarbeit mit den Tagesstätten geregelt, wo die Tagesbetreuung der meisten im Wohnheim untergebrachten Menschen läuft.

Nach der Hektik des Jahres 1995 konnte man sich nun dem inneren Aufbau des Königin-Fabiola-Hauses widmen.

Dabei wurde nicht nur eine langfristige Aufnahme geboten, sondern auch Kurzaufnahmen zur Entlastung von Familienangehörigen. Schon 1996 wurden zeitweise 16 behinderte Menschen betreut.
Auch baulich konnte das Königin-Fabiola-Haus endlich vollendet werden. Das etwa 2 Millionen Euro teure Projekt bietet einen von der Infrastruktur her Hochwertigen Rahmen für ein zu Hause von Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf.

Im Wohnheim in der Ettersten wurde im Jahr 1999 ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Dienststelle das Projekt “Come Back” eingerichtet. Dabei geht es um die Betreuung von neurologisch geschädigten Personen, meistens Umfall- oder Schlaganfall Opfer.

Auch kümmert die G.o.E. sich um das im Jahr 2000 mit Hilfe von Herren Celio de Melo, einem bekannten Regisseur, ins Leben gerufene Theaterprojekt. Behinderten Menschen können dort an Theaterworkshops teilnehmen oder in einer Theatergruppe mitwirken.

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