VORGESCHICHTE
Die Trainingswohngruppe zog im November 2006 aus dem Wohnheim und bezog ein Einfamilienhaus im Stadtzentrum, in der Nähe des Wohnheims. Seitdem heisst die Gruppe Aussenwohngruppe.
Die Personen sind Ehemalige aus dem Wohnheim, denen diese Wohnform angeboten wurde, da sie im Wohnheim unzufrieden waren, bzw. eine neue Wohnform ausprobieren wollten und nach Meinung des Personals die entsprechenden Fähigkeiten dazu besassen. Die Außenwohngruppe besteht seitdem aus drei Personen. Vom Platz her könnte eventuell könnte eine vierte Person dort aufgenommen werden, falls diese die unten beschriebenen Grundvoraussetzungen erfüllt und von den anderen Gruppenmitgliedern angenommen wird
Diese Gruppe sowie ein paar andere Personen haben im Wohnheim drei Jahre in einer Trainingsgruppe gelebt. In dieser Trainingsgruppe lebten sie schon unter ähnlichen Lebensbedingungen wie in der jetzigen AWG. Sie hatten jedoch durch die Nähe der anderen Wohngruppen eine Unterstützung.
Es ging in der Trainingsgruppe vor allem darum :
das Leben in der Gruppe zu meistern (Absprachen treffen und einhalten, Konflikte leben und lösen, es zusammen gut haben, sich gegenseitig unterstützen,…)
die Hausarbeit erledigen – jeder nach seinen Fähigkeiten (Wäsche, Putzarbeiten, Kochen, Einkäufe,…)
Die Kommunikation untereinander zu verbessern
fast ohne Betreuung am Morgen auszukommen (Aufstehen, Körperpflege, Frühstück, zeitig fertig sein)
die Freizeit zu gestalten
In der Trainingsgruppe im Wohnheim sind während den drei Vorbereitungsjahren sechs Personen gewesen . Nur drei Personen sind schliesslich in die AWG gezogen. Die anderen Personen benötigen folglich mehr Begleitung als dies in der AWG geboten werden kann.
ZIELGRUPPE
Um in dieser AWG leben zu können sind folgende Grundvoraussetzungen notwendig :
zur Zielgruppe der Aussenwohngruppe gehören : Mann oder Frau, älter als 18 Jahre, bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung eingeschrieben sein bzw. von der Dienststelle eine Genehmigung zur Wohnunterbringung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten haben und aufgrund einer mentalen Behinderung einen bestimmten Begleitbedarf haben. Die mentalen und emotionalen Einschränkungen sollten allerdings nicht so gross sein, dass die Person auf eine permanente 24-stündige Betreuung angewiesen ist. Ausserdem sollte das Sozialverhalten jedes Einzelnen so weit entwickelt sein, dass ein Leben in und mit der Gruppe möglich ist.
die Person muss die Zeit organisieren können : die Uhrzeit etwas lesen können, einen gewissen Zeitbegriff haben, einen Tagesablauf einhalten können,…
im Idealfall die Köperpflege selbständig erledigen können (evtl. mit Hilfestellung einer aussenstehenden Pflegekraft)
die Person muss in der Lage sein Hilfe zu fragen : sie muss eine Taste im Zimmer oder am
Telefon drücken können. Dies setzt voraus, dass sie gewisse Gefahren und Lebenssituationen einschätzen kann. Dies heißt aber auch bei den Mitbewohnern je nach Bedarf Hilfe erfragen zu können
eigene Freizeitaktivitäten durchführen können, jedoch auch gemeinsame Interessen teilen und bereit sein eine gewisse wechselseitige Verantwortung für sich und die Mitbewohner zu übernehmen. Den Bewohnern ist wichtig, die Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen. Jeder teilt mit, wohin er geht, wann er zurück kommt,
die Personen sollte einen gewissen Orientierungssinn haben und einen bestimmten Grad an Mobilität vorweisen können – einen E-Rolli bedienen , sich in Eupen auskennen, sich orientieren können, den Linienbus nehmen können, bei Bedarf neue Fahrstrecken erlernen können,…
die Personen sollten ein Telefon benutzen können. Viele Freizeitplanungen und Absprachen mit der Familie oder Freunden laufen übers Telefon.
die Bereitschaft und Fähigkeit besitzen einen Teil der Haushaltsarbeiten und Gartenarbeiten übernehmen zu können.
KONZEPTUELLES, STRUKTUR UND BEGLEITUNG
Die Bewohner der Aussenwohngruppe werden unterstützt von einer Haushaltshilfe (wöchentliches Putzen), einem Hausmeister (je nach Bedarf, für Reparaturen aller Art) und von den Betreuern.
Die Bewohner haben alle drei Betreuer als Ansprechpartner doch haben die Begleiter jeweils eigene Aufgaben : ein Begleiter kümmert sich um Finanzen (Taschengeldkonten, Haushaltskasse), ein anderer um medizinische Fragen (Arztbesuche, Medikation) der Dritte kümmert sich um Einkauf / Kochplan. Inoffiziell kümmert sich ein Betreuer eher um den Garten und die Tiere, ein anderer eher um die Begleitung beim Recycling, ein anderer mehr um Kleiderkauf oder Näharbeiten,…
Die Betreuer besprechen und planen beispielsweise mit den Bewohnern die Sauberkeit in den Zimmern, das Menu fürs Wochenende oder leisten eine Unterstützung beim Bügeln oder beim Kochen.
Wichtig für die Bewohner ist der feste Rahmen der Betreuung , der nur im Krankheitsfall eines Betreuers ändert / ausfällt. Betreuung ist am Montagmorgen : Frühstück mit dem Leiter; am Dienstag und am Donnerstag von 16 bis 19 Uhr; am Samstag von 14 bis 18 Uhr; in den Ferien : Dienstags, Donnerstags und Samstags von 10 bis 18 Uhr.
Wichtig für die Bewohner ist es zu wissen, dass jemand kommt, ein Ansprechpartner, jemand mit dem sie etwas unternehmen können, jemand der mit ihnen eine herausfordernde Arbeit durchführt,…
Über das Notruftelephon wird eine 24-stündige Erreichbarkeit garantiert : die Notrufanlage ist sowohl mit dem Wohnheim als auch mit der Leitung oder verschiedenen Betreuern verbunden.
Auf Anfrage der Bewohner wird wöchentlich einen Plan mit Hausarbeiten erstellt . Folgende Arbeiten werden aufgeteilt .. waschen, einkaufen, kochen, Küche aufräumen, Tiere versorgen.
Für die Körperpflege sowie die Kleiderauswahl wird immer wieder mal Begleitung benötigt : z.B. wenn der Rasierapparat nicht richtig sauber ist, schlechte Rasur, mit der Person Haare waschen und Zähne putzen, Auswechseln der Zahnbürste, positive Rückmeldung geben wenn die Person gut aussieht, Rückmeldung geben wenn manche Kleidungsstücke nicht richtig gewaschen/gebügelt wurden oder wenn ein Knopf fehlt,…
In der AWG zahlen die Bewohner unabhängig von ihrer An- oder Abwesenheit einen festen Tagessatz an die G.o.E. In diesem Tagessatz sind die Unkosten enthalten, welche das Wohnen in der Hufengasse abdecken (Miete, Nahrungsmittel, ärztliche Versorgung, Materialanschaffungen für das Haus,… ).
Die Gruppe verwaltet eine monatliche Haushaltskasse. Ein Betreuer begleitet die Gruppe dabei. Die Bewohner sammeln die Kassenzettel. Der Begleiter bespricht die notwendigen Einkäufe, eine Bewohnerin (die Kassiererin war) zählt das Geld nach,…. Die Einkäufe werden teilweise ohne Betreuer getätigt. Der Betreuer erstellt monatlich eine Abrechnung der Haushaltskasse.
Jeder Bewohner hat sein eigenes Taschengeldkonto (siehe auch Begleitvertrag). Mit dem erhöhten Taschengeldsatz (im Vergleich zu den Bewohnern des Wohnheimes) müssen sämtliche Ausgaben im Freizeitbereich sowie die Kleideranschaffungen beglichen werden (siehe auch die entsprechende Liste des Wohnheimes). Ein Betreuer unterstützt die Bewohner bei der Verwaltung der Taschengelder. Je nach Fähigkeiten des Bewohners werden Fragen besprochen wie : Wieviel Geld benötigst du diese Woche ?, Was hast du diese Woche vor, und was kostet das ? , …
Die Bewohner treffen sich einmal monatlich mit der Direktion und einem Teil der Betreuer um das Gruppenleben zu besprechen, Freizeitwünsche zu planen, um Feiertage durchzusprechen, eventuelle Konflikte aufzuarbeiten, gemeinsame Regeln festzulegen,….
Die Betreuer treffen sich zusätzlich alle paar Monate ohne die Bewohner um über die Entwicklung des Wohnprojekts und um über Einzelfallanalysen auszutauschen.
Einmal im Jahr findet in Form eines Grillnachmittages ein lockeres Treffen mit Familien, Bewohnern und Begleitern statt. Ansonsten findet ein Austausch mit der Familie während den Besuchen der Familie statt oder die Familie wird angerufen. Falls es notwendig ist, wird ein Treffen mit den Angehörigen vereinbart.
Der Austausch mit der Tagesstätte ist oft sporadisch, je nach Bedarf der Tagesstätte oder der AWG. Die Kommunikation mit der Tagesstätte läuft an erster Stelle über die Bewohner selbst. Bei Missverständnissen oder wichtigeren Angelegenheiten unterstützt ein Betreuer die Kommunikation.
Die Kontakte zur Nachbarschaft sind den Bewohnern relativ wichtig, und werden je nach beiderseitigem Bedarf gepflegt
INFRASTRUKTURELLER RAHMEN
Das Haus wird angemietet.
Im Erdgeschoss befinden sich : eine Küche (teilweise rollstuhlgerecht eingerichtet), ein Bad (rollstuhlgerecht ), ein Flur, ein Wohnzimmer (mit Schrank, Tisch und Telefon), ein Schlafzimmer und eine überdeckte Terrasse (die Sommer wie Winter als Raucherraum dient). Auf der ersten Etage sind drei Zimmer, ein Bewohner hat ein größeres Zimmer, der andere hat zwei kleine Zimmer. Auf der Zwischenetage befindet sich eine zusätzliche Toilette. Auf der zweiten Etage sind : ein weiteres kleines Bad, ein Speicher und ein kleineres Zimmer, das zur Zeit noch ungenutzt ist und einem vierten Bewohner als Schlafraum dienen könnte.
Im Keller sind mehrere Räume wovon einer vor allem als Waschraum gebraucht wird.
Zum Haus gehört außerdem ein kleiner Garten mit einem kleinen Schuppen. Die Rollstuhlfahrerin hat eine Hebebühne zur Verfügung um das Haus betreten oder verlassen zu können.
AKTUELLE SITUATION
Ende 2019 zogen die beiden verbliebenen Bewohner der AWG aus logistischen Gründen in eine für sie eingerichtete Wohnung im Königin Fabiola Haus. Diese Wohnung ist ebenerdig und so eingerichtet, dass auch ein würdevolles Altern in einer weitgehend autonomen Lebensform möglich ist.